Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wichterich & Partner Gesellschaft für EDV-DIENSTLEISTUNGEN mbh

Im Folgenden auch kurz „Wichterich & Partner GmbH“

Wichterich & Partner Gesellschaft für EDV-Dienstleistungen mbH
Toyota-Allee 99, 50858 Köln
Telefon: 02234 91119-0
Telefax: 02234 91119-25
E-Mail: info@wp-koeln.de

Steuernummer: 223 5822 1914
Umsatzsteuer-ID: DE180 356 567
Handelsregister Köln: HRB 34684

  1.  Allgemeines

1.1.    Die vorliegenden AGB gelten als ausschließlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Geltung weiterer oder anderer AGB bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung mit der Wichterich & Partner Gesellschaft für EDV-DIENSTLEISTUNGEN mbH. Anderenfalls gelten anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers als widersprochen.
1.2.    Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Wichterich & Partner GmbH sowie für den Handel mit Hard- und Software. Für einige Dienstleistungen der Wichterich & Partner GmbH gelten zusätzliche besondere Geschäftsbedingungen; auf diese wird jeweils gesondert hingewiesen.
1.3.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Wichterich & Partner in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.
1.5.    Als Kunden der Wichterich & Partner GmbH kommen in Betracht: Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden sowie auch Verbraucher als natürliche Personen, mit denen Rechtsgeschäfte ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden.

  1.  Angebote und Bestellung/Vertragsschluss

2.1.    Alle Angebote der Wichterich & Partner GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung werden.
2.2.    Angaben zu Preisen, technischen Daten usw., die sich aus Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben etc. ergeben, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil von Verträgen werden.
2.3.    Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch den Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
2.4.    Erfolgen Bestellungen von Kunden auf elektronischem Wege, so wird deren Eingang unverzüglich rückbestätigt. Die Rückbestätigung stellt grundsätzlich keine Annahme dar, kann jedoch ausdrücklich mit einer Annahme verbunden werden.
2.5.    Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Wichterich & Partner.

  1.  Fernabsatz-Verträge, Rückgaberecht

3.1.    Wird der Vertrag zwischen der Wichterich & Partner GmbH und einem Verbraucher auf Lieferung von Waren und/oder Erbringung von Leistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations-mitteln abgeschlossen (Fernabsatz-Vertrag), so steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
3.2.    Verbraucher sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Ware binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt auf Kosten und Gefahr von Wichterich / Partner zurücksenden. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht zur Fristwahrung ein entsprechendes Rücknahmeverlangen per Brief, Fax oder einem anderen dauerhaften Datenträger ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Das Rücknahmeverlangen ist in Textform schriftlich, d.h. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abzugeben, wobei die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden muss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Wichterich & Partner GmbH, Toyota Allee 99, 50858 Köln.
3.3.    Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware (Audioaufzeichnungen, Videoaufzeichnungen, Software, auf Datenträgern aller Art) wenn der Käufer die versiegelndes Verpackung öffnet oder beschädigt (Entsiegelung). Das Rückgaberecht besteht ferner nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. individuell konfigurierte Rechner) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Anpassungen bei Soft- und Hardware) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, also z.B. Leistungen, die dem Kunden online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden. Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware können nur zusammen retourniert werden.
3.4.    Sofern sich die zur Rücksendung aufgegebene Ware verschlechtert hat,  muss der Käufer an Wichterich & Partner einen Wertersatz leisten, sofern die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er bei Neuwaren demnach Schadensersatz schuldet, wenn diese durch seine Ingebrauchnahme nur noch als Gebrauchtwaren veräußert werden können. Der Käufer kann einen Schadensersatzanspruch vermeiden, indem er die Ware schonend behandelt, insbesondere die Verkaufspackung schonend öffnet und keine technischen oder optischen Veränderungen an der Ware vornimmt. Es geht darum, dass die Ware ohne Wertverlust wieder verkauft werden kann. Ansonsten muss der Käufer den Wertverlust bezahlten. Elektrische Geräte sollten deshalb nur testweise eingeschaltet werden (z.B. bei Monitoren max. 30 Minuten) und nicht über den Testzweck hinaus benutzt werden. Installieren Sie keine Software. Die Verpackungen von Verbrauchsmaterialien, wie Tinte, Toner, Papier dürfen nicht geöffnet werden (z.B. Eintrocknungsgefahr bei Toner oder Tinte). Einmalig beschreibbare oder wiederbeschreibbare Datenträger, wie Festplatten, CD-Rohlinge, Disketten, Zip- und Jazz-Medien dürfen Sie nicht formatieren oder beschreiben, da sie dann nicht mehr ohne Wertverlust verkauft werden  können. Gleiches gilt für die Nutzung unterbrechungs-freier Stromversorgungen.
3.5.    Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigung der Ware, beschädigter oder fehlender Verkaufsverpackung, zerrissene oder beschriebene Dokumentationen und sonstige Printprodukte) behält sich Wichterich & Partner auch ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Dies kann die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Ersatzansprüche macht Wichterich & Partner insbesondere auch bei Prozessoren und Speicherbausteinen mindestens in Höhe des Preisverfalls zwischen Lieferung und Rücksendung in Form des Nutzungsersatzes geltend. Auf die tatsächliche Benutzung kommt es nicht an. Ersatzansprüche treffen den Käufer auch bei Verlust der Ware, sofern dies nicht auf dem Wege der Rücksendung geschieht. Bewahren Sie in jedem Fall alle Nachweise einer ordnungsgemäßen Rücksendung auf.
3.6.    Die Wichterich & Partner GmbH behält sich das Recht vor, für die Überlassung der Ware in der Zeit nach Übergabe der Ware an den Spediteur bis zum Eingang der Rücksendung eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des Warenwertes zu berechnen. In diesem Betrag sind die Kosten für die bestimmungsgemäße Nutzung nicht enthalten und werden durch die Wichterich & Partner GmbH getragen. Der Kunde haftet bei Wertminderung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Untergang der Ware der Wichterich & Partner GmbH gegenüber für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.
3.7.    Rücksendungen müssen grundsätzlich in vollständiger Verpackung frei und versichert erfolgen. Die Wichterich & Partner GmbH lehnt unfreie Rücksendungen ausnahmslos ab. Die Rücksendekosten sowie die angefallenen Versicherungen übernimmt die Wichterich & Partner GmbH gegen schriftlichen Nachweis bis zur Höhe des Betrages, der bei Versand mit einem Standard-Postpaket der Deutschen Post AG ohne Zusatzleistungen (ausgenommen notwendige Zusatzversicherungen) innerhalb Deutschlands anfällt, sofern der Warenwert der Rücksendung 40,00 Euro übersteigt. Bei unversicherten Rücksendungen haftet der Kunde für Verlust oder Beschädigung in voller Höhe. Wichterich & Partner kann bei der Rückabwicklung eines Vertrages die Ware nur in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Alle Gegenstände, die geliefert wurden, müssen zurückgegeben werden.
3.8.    Sollte der Käufer bei Erhalt der Sendung feststellen, dass die Ware beschädigt ist, so muss er dies sofort bei der Post/dem Frachtdienst reklamieren und den Tatbestand (z.B. was ist feststellbar: Art der Beschädigung und wo und wann) aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann veranlasst werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden an der Ware erst beim Auspacken festgestellt wird. Auch Wichterich & Partner ist unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes zu übersenden.

  1.  Lieferung

4.1.    Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der Wichterich & Partner GmbH ausreicht.
4.2.    Alle von der Wichterich & Partner GmbH genannten Liefertermine sind solange unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.
4.3.    Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Wichterich & Partner GmbH eine Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Wichterich & Partner GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird die Wichterich & Partner GmbH an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich zugesagten Liefertermins nachweislich auf Krieg, Streik oder Aussperrung oder sonstige höhere Gewalt, die nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Wichterich & Partner GmbH nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Wichterich & Partner GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Wichterich / Partner GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Wird der Wichterich & Partner GmbH aufgrund der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung innerhalb der genannten Zeiträume ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
4.4.    Solange der Kunde gegenüber der Wichterich & Partner GmbH mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen der Wichterich & Partner GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Wichterich & Partner ist in solchen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
4.5.    Wichterich & Partner ist im zumutbarem Umfange zu Teillieferungen berechtigt.
4.6.    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Lager der Wichterich & Partner GmbH oder das Lager des Lieferanten von Wichterich & Partner verlassen hat (Übergabezeitpunkt). Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wichterich & Partner verpflichtet sich auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, wenn der Kunde es verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

  1.  Versand

5.1.    Kosten für den Versand einschließlich der Gefahr des Transportes, Verpackung sowie Umwelt- und Abwicklungspauschale sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der Preisliste der Wichterich & Partner GmbH. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen der Wichterich & Partner GmbH.
5.2.    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer auf den Besteller über. Dies gilt ebenso wenn die Versendung nicht ab dem Lager der Wichterich & Partner GmbH, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.
5.3.    Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste der Wichterich & Partner GmbH und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zur Zeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben sollten. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht zu.
5.4.    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transport-schäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Wichterich & Partner GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Gehen der Wichterich & Partner GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hierauf beruhen.

  1.  Preise und Zahlungsbedingungen

6.1.    Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware.
6.2.    Die Wichterich & Partner GmbH behält sich vor, für Lieferungen je nach ihrer Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme, Lastschrift oder Kreditkarte zu verlangen. Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Wichterich & Partner GmbH. Abweichend hiervon ist bei Fernabsatz-Verträgen oder Versendungskauf der Kaufpreis Zug um Zug mit Auslieferung der Übergabe der Ware zahlbar und fällig. Die Zahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte ist hier nur per Nachnahme, Inkassobevollmächtigung oder Kreditkarte zugelassen.
6.3.    Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die Wichterich & Partner GmbH keine Haftung.
6.4.    Die Wichterich &  Partner GmbH behält sich das Recht vor, Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen, Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren oder aufgrund von Devisenbewirtschaftung etc. eintreten, Auf Verlangen des Bestellers wird Wichterich & Partner die Änderungen nachweisen.
6.5.    Bei Teillieferungen wird der auf diese Teilelieferungen entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
6.6.    Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
6.7.    Der Kunde kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Kalendertage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung bzw. Warenlieferung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet.
6.8.    Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist die Wichterich & Partner GmbH, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die Wichterich & Partner GmbH ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist die Wichterich & Partner GmbH berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet die Wichterich & Partner GmbH nicht.
6.9.    Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von der Wichterich & Partner GmbH Zinsen in Höhe von 5 % für Verbraucher, bzw. von 8 % für Unternehmer über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6.10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1.  Eigentumsvorbehalt

7.1.    Sämtliche Lieferungen der Wichterich & Partner GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungs-kosten, Zinsen usw.) bleiben die verkauften Waren im Eigentum der Wichterich & Partner GmbH.
7.2.    Wichterich & Partner kann die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Käufer innerhalb einer von ihr gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und Wichterich & Partner deshalb vom Vertrag zurücktritt. Einer Nachfrist-setzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit Wichterich & Partner nicht erfüllt. Unabhängig hiervon kann Wichterich & Partner die Herausgabe der Ware verlangen, wenn ihr gegen den Käufer ein Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB zusteht oder der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt hat oder bei ähnlichen vertragswidrigen Verhalten, wie etwa der pflichtwidrigen Weitergabe der Ware. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 20 %, so wird Wichterich & Partner auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 20 % hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
7.3.    Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung die Ware auf seine Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie die sonstige Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Bei elektronischen Teilen ist darüber hinaus eine ausreichende Elektronikversicherung abzuschließen. Einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Versicherung kann die Wichterich & Partner jederzeit verlangen, soweit die Lieferung noch nicht vollständig bezahlt ist. Für den Schadensfall ist der Versicherungsanspruch des Kunden unverzüglich an die Wichterich & Partner GmbH abzutreten.
7.4.    Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte weiter verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
7.5.    Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder solchen Versuchen hat der Kunde Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Wichterich & Partner GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen und die Wichterich & Partner GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Ansprüche, die der Kunde in Zusammenhang mit der Pfändung oder Beschlagnahmung erlangen sollte, tritt er schon jetzt an die Wichterich & Partner GmbH ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Wichterich & Partner GmbH alle zur Verfolgung dieser Rechte notwendigen Informationen zu erteilen.
7.6.    Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Wichterich & Partner vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Wichterich & Partner das Miteigentum an der neuen Sache im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.7.    Der Käufer ist, sofern er als Wiederverkäufer auftritt, berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Wichterich & Partner in Verzug befindet, Der Käufer tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung/unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura-Endbetrages an Wichterich & Partner ab.
7.8.    Wichterich & Partner ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.
7.9.    Soweit Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist die Wichterich & Partner GmbH berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
7.10. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

  1.  Systembetreuungs- und Serviceleistungen

8.1.    Inhalt und Umfang der vereinbarten Systembetreuungsleistungen sowie die diesbezüglichen Service Levels ergeben sich aus den betreffenden Vertragswerken. Die Systemkomponenten, für welche die Systembetreuungsleistungen erbracht werden, sind gegebenenfalls in Leistungsscheinen oder in zugehörigen Anlagen (Gerätelisten) aufgeführt. Die Systembetreuungsleistungen beziehen sich allein auf die aufgeführten Systemkomponenten mit den jeweils angegebenen Spezifikationen.

8.2.   Die Wichterich & Partner GmbH bestimmt Vorgehensweise, Einzelheiten und Mittel der Leistungs-erbringung im Rahmen des Vertragsgegenstandes eigenverantwortlich, soweit der Kunde der Wichterich & Partner GmbH nicht ausdrücklich fachbezogene Weisungen aufgrund der Aufgabenstellungen erteilt.

8.3.   Die Wichterich & Partner GmbH benötigt für die Erbringung der Systembetreuungsleistungen einen Fernwartungs-Zugang auf die zu betreuenden Systeme des Kunden. Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden technischen Varianten des Fernwartungs-Zugangs wählen, soweit diese jeweils technisch geeignet und durchführbar sind: – IPSec VPN via Internet – RDP bzw. ICA – SSH – anderer technisch geeigneter Fernwartungszugang. Der Kunde hat den Fernwartungs-Zugang auf eigene Kosten und Verantwortung einzurichten und aufrecht zu erhalten. Soweit und solange der Fernwartungs-Zugang für die Wichterich & Partner GmbH ohne deren Verschulden nicht oder nicht ordnungsgemäß verfügbar ist, ist die Wichterich & Partner GmbH von ihren Leistungspflichten befreit, soweit für deren vertragsgemäße Erbringung die Nutzung des Fernwartungs-Zugangs erforderlich ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.

8.4.    Für zu erbringende Serviceleistungen wie Reparaturen, Umbauten, Anpassungen, technische Beratung usw. berechnet die Wichterich & Partner GmbH den anfallenden Zeitaufwand nach den jeweils aktuellen Stundensätzen. Diese Stundensätze sind abhängig von der anfallenden Tätigkeit und der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Die jeweils aktuelle Preisliste wird auf Anforderung dem Kunden ausgehändigt oder ist in einem gesonderten Vertragswerk als Anlage enthalten. Dies gilt ebenso für anfallende Fahrtkosten in Zusammenhang mit Serviceleistungen.

  1.  Gewährleistung

9.1.    Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, Anwendungsmöglichkeiten etc. der verkauften Produkte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Wichterich & Partner GmbH erklärt, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem in den abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich aufgenommenen anderweitigen Gebrauch aufheben oder mindern.
9.2.    Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die in Verkaufsunterlagen, dem Handbuch oder sonstigen Schriftstücken enthaltenen Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt.
9.3.    Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate – bei Kaufleuten  12 Monate – und beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware.
9.4.    Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel unverzüglich zu untersuchen und muss erkannte Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb von zehn Tagen – schriftlich anzeigen.
9.5.    Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Wichterich & Partner GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.6.    Die gesetzliche und vertragliche Haftung der Wichterich & Partner GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Kaufgegenstand ist in der Regel ein komplexes technisches Gerät, Geräteteil oder Bauteil. Inkompatibilitäten zu Geräten, Geräteteilen oder Bauteilen anderer Lieferer oder Hersteller sind deshalb kein Grund für Mängelrügen. Wichterich & Partner ist nicht verpflichtet, über das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt hinaus weitere Informationen oder andere technische Unterlagen bereitzustellen, auch wenn dies in Ausnahmefällen bereits getan worden sein sollte.
9.7.    Die Gewährleistungspflicht umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
9.8.    Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit Fehler verursacht wurden durch äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand, durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes, durch Eingriffe in technische Geräte durch den Käufer oder durch Dritte, bzw. nicht durch die Wichterich & Partner GmbH autorisierte Personen – es sei denn, der Kunde weist nach, dass die vorgetragenen Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Eingriffe entstanden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Eingriffe nicht ausgeschlossen oder erschwert wird -, durch Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer nicht genehmigten Weise sowie durch die Nichtbefolgung von Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) insbesondere auch die Nichteinhaltung der gemäß solcher Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle.
9.9.    Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde der Wichterich & Partner GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat der Wichterich & Partner GmbH eindeutig schriftlich mitzuteilen, welche Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung an der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er verlangt. Die Wichterich & Partner GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden könnte und wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Wichterich & Partner GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten für sie durchführbar wäre.
9.10.    Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der Wichterich & Partner GmbH zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb der von dem Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Nacherfüllungsversuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Wenn die Nacherfüllung von der Wichterich & Partner GmbH aufgrund der im vorhergehenden Absatz genannten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht sofort zu.
9.10    Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
9.11.    Sollte sich während einer durch den Käufer veranlassten Nachbesserung eines Gerätes der angezeigte Mangel als nicht existent herausstellen oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers beruhen, ist die Wichterich & Partner GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Überprüfung des Gerätes in Rechnung zu stellen. Diese kann – soweit möglich – auf Wunsch des Käufers vor Übergabe des Gerätes schriftlich vereinbart werden.
9.12.    Weitere als die oben bezeichneten Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht aus dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wichterich & Partner haftete nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Fortbestand der Haftung für leichte Fahrlässigkeit und bei Haftung in den Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Wichterich & Partner haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Wichterich & Partner deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Falle von Netzwerkdienstleistungen muß der Wichterich & Partner GmbH ein Verschulden bei Ausfällen nachgewiesen werden. Sofern ein zweifelsfreier Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Wichterich & Partner GmbH für Schäden, die mit dem Ausfall der Systeme mittelbar und unmittelbar verbunden sind, nicht haftbar.
9.13.    Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

  1.  Haftungsbeschränkung

10.1.    Die Wichterich & Partner GmbH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

10.2.   Die Wichterich & Partner haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschrif-ten. Bei der mit leichterer als grober Fahrlässigkeit erfolgenden Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, ist die Haftung der Wichterich & Partner GmbH auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden kann (typische, vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für mit leichterer als grober Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.3.    In den Fällen einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz ist die Haftung der Wichterich & Partner GmbH der Höhe nach pro Schadensfall begrenzt auf einen Betrag i. H. v. 250.000,00 EUR, und bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (z. B. Systembetreuung, Managed Services) darüber hinaus jeweils insgesamt auf einen Betrag i. H. v. 500.000,00 EUR pro Vertragsjahr.

10.4.    Im Falle einer Inanspruchnahme der Wichterich & Partner GmbH aufgrund von Gewährleistungs-ansprüchen oder einer sonstigen Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Beachtung von Fehlermeldungen, nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln oder unzureichender Datensicherung. Eine unzureichende Datensicherung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde es versäumt hat, Vorkehrungen zu treffen, um sich durch zumutbare und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren zu schützen.

10.5.   Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

10.6.   Die Wichterich & Partner GmbH sichert zu, eine der Höhe und Form nach geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und weist dies auf Verlangen nach

  1.  Ausfuhrbestimmungen

11.1.    Unter Umständen ist der Kaufgegenstand kein EG-Ursprungserzeugnis und unterliegt unabhängig davon Ausfuhrbeschränkungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch des jeweiligen Herstellungslandes. Dem Besteller obliegt die Sorgfaltspflicht, die gültigen Bestimmungen zu beachten, die Ausfuhrgenehmigung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland von Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als auch bei der zuständigen Landesbehörde des Herstellerlandes zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen. Der Besteller verpflichtet sich, von Wichterich & Partner bezogene Ware nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an den Wiederverkäufer zu veräußern oder zu exportieren.

  1.  Datenschutz, Elektronische Bestellwege

12.1.    Die Wichterich & Partner GmbH arbeitet mit EDV und speichert die Namen, die Anschrift sowie die sonst benötigten Daten ihrer Kunden.
12.2.    Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
12.3.    Soweit Wichterich & Partner mit Links den Zugang auf andere Websites ermöglicht, ist die Wichterich & Partner GmbH nicht für die dort enthaltenen fremden Inhalte verantwortlich.

  1.  Sonstiges

13.1.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
13.2.    Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
13.3.    Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Wichterich & Partner GmbH abtreten.
13.4.    Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Köln. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Köln.

Die Beziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet weder unmittelbar noch mittelbar über das deutsche internationale Privatrecht Anwendung. Es wird vielmehr ausdrücklich abbedungen. Gleiches gilt für sonstiges internationales Recht, welches über das deutsche internationale Privatrecht Anwendung finden würde.